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Uns erreichen gegenwärtig zahlreiche Anfragen von Onlinehändlern, ob es eine Informationspflicht beim Verpackungsgesetz gibt. Die Onlinehändler möchten wissen, ob sie den Verbraucher darüber informieren müssen, dass sie ordnungsgemäß bei LUCID registriert sind bzw. sich an einem Entsorgungssystem beteiligen. Dies z.B. durch die Veröffentlichung der Registrierungsnummer bei LUCID oder die Angabe des entsprechenden Entsorgungsunternehmens?

Die Entsorgungsunternehmen bieten teilweise auch ansprechend gestaltete Werbetexte und -links an, die auf den Webseiten eingebunden werden können.

Registrierung bei der Stiftung Zentrale Stelle Verpackungsregister

Seit dem 01.01.2019 müssen sich Onlinehändler bei der „Stiftung Zentrale Stelle Verpackungsregister“ registrieren. Ferner müsssen sie sich einem Entsorgungssystem für Verpackungen und Versandmaterialien anschließen. Weitere Einzelheiten zum Verpackungsgesetz (VerpackG) entnehmen Sie bitte unserem folgenden Beitrag.

Besteht eine Informationspflicht beim Verpackungsgesetz?

NEIN, das Verpackungsgesetz enthält keine Informationsverpflichtung. Das war bei der früher einmal gültigen Verpackungsverordnung anders. Einige Onlinehändler werden sich möglicherweise noch erinnern. Die Verpackungsverordnung gilt aber seit vielen Jahren nicht mehr, da es durch das Verpackungsgesetz ersetzt wurde. Seit den Zeiten des Verpackungsgesetzes gibt es keine gesetzliche Informationspflicht mehr.

Information ist Werbung mit Selbstverständlichkeiten

Ein trotzdem eingefügter Hinweis auf die Registrierung oder Teilnahme an einem Entsorgungssystem ist vielmehr als Werbung mit Selbstverständlichkeit wettbewerbswidrig und kann von Mitbwewerbern und Wettbewerbsverbänden abgemahnt werden. Die Registrierung und die Teilnahme an einem Entsorgungssystem ist eine gesetzliche Pflicht, die jeden Onlinehändler trifft. Die Teilnahme stellt also keine besondere Leistung Ihres Angebots dar.

Wir raten daher davon ab, entsprechende Werbelinks zu verwenden. Letztere können zwar professionell und hübsch aussehen, stellen aber möglicherweise auch einen Grund für eine wettbewerbsrechtliche Beanstandung dar.


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